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Nahrungsergänzung beim Abnehmen — was wirklich zugelassen ist

Grüner Tee, L-Carnitin, Chrom, Glucomannan: Welche Nahrungsergänzung beim Abnehmen tatsächlich eine EU-geprüfte Angabe tragen darf — und welche nur mit dem Bild der Fettverbrennung wirbt.

19. September 2026 · Redaktion Vernatura

Nahrungsergänzung beim Abnehmen ist eines der größten Werbeversprechen im Regal — und eines der am dichtesten regulierten. Anträge zu L-Carnitin und Grünem Tee wurden von der EFSA geprüft und abgelehnt. Was bleibt, wenn man nur das gelten lässt, was tatsächlich zugelassen ist oder mit Quelle belegt ist?

Nahrungsergänzung beim Abnehmen — die Rechtslage zuerst

Eine gesundheitsbezogene Angabe darf in der EU nur verwendet werden, wenn sie in der Unionsliste (Verordnung (EU) Nr. 432/2012) oder einer eigenen Zulassung steht. Für den Abnehmbereich ist diese Liste extrem kurz. Die vier hier verglichenen Stoffe zeigen die ganze Bandbreite: von einer der ganz wenigen zugelassenen Angaben im gesamten Abnehmbereich bis zu einer Angabe, die die EFSA ausdrücklich zurückgewiesen hat.

Glucomannan — die Ausnahme mit zugelassenem Claim

Auf der Glucomannan-Seite steht der Wortlaut: „Glucomannan trägt im Rahmen einer kalorienarmen Ernährung zum Gewichtsverlust bei” — zugelassen, aber an eine Bedingung geknüpft: 3 g am Tag, aufgeteilt in drei Portionen zu je 1 g, jeweils vor der Mahlzeit mit 1–2 Gläsern Wasser. Ohne Kaloriendefizit ist die Angabe nicht anwendbar.

Der Mechanismus ist rein physikalisch: Glucomannan aus der Konjakwurzel bindet ein Vielfaches seines Gewichts an Wasser, bildet im Magen ein Gel und verzögert die Entleerung — das Sättigungsgefühl setzt früher ein. Wichtig ist der Pflichtwarnhinweis der Wirkstoffseite: Bei Schluckbeschwerden oder zu wenig Flüssigkeit besteht Erstickungsgefahr, deshalb ist reichlich Wasser bei der Einnahme keine Empfehlung, sondern Bedingung.

Im Produktvergleich dosiert ein Präparat mit 4.000 mg so, dass zusätzlich der Cholesterin-Claim (ab 4 g am Tag) erfüllt ist; eine vegane Kapsel-Variante steht ebenfalls in der Produktdatenbank.

L-Carnitin — der abgelehnte Klassiker

L-Carnitin transportiert Fettsäuren tatsächlich in die Mitochondrien, wo sie verbrannt werden — ein plausibler Mechanismus, aus dem der Schluss „mehr Carnitin, mehr Fettverbrennung” gezogen wurde. Die EFSA hat Anträge zu Fettstoffwechsel, Ausdauerleistung, Regeneration und Körperzusammensetzung geprüft und sämtlich abgelehnt: Ein Ursache-Wirkungs-Zusammenhang gilt als nicht belegt. Der Grund: Der Muskel eines gesunden Menschen ist an Carnitin bereits gesättigt, der Transport ist nicht der begrenzende Schritt der Fettverbrennung.

„Fatburner” ist bei L-Carnitin damit keine bloß ungedeckte, sondern eine ausdrücklich zurückgewiesene Aussage. Interessant bleibt der Stoff nur für Randgruppen: bei medizinisch begründeter Substitution (etwa unter Dialyse) und in Studien zu Regeneration nach hartem Training — beides außerhalb des Abnehmversprechens. L-Carnitin-Tartrat und Acetyl-L-Carnitin stehen als Beispiele in der Datenbank.

Grüner Tee — kein Claim, dafür eine Leberwarnung

Für Grüntee-Extrakt und sein Leitmolekül EGCG ist in der EU keine gesundheitsbezogene Angabe zugelassen — auch nicht zu Gewichtsregulierung oder Blutfetten. Die Anträge dazu wurden abgelehnt, weitere stehen als Botanical-Claims „on hold”. Ein Abnehmversprechen ist bei Grüntee also nicht nur unbelegt, sondern in genau diesem Punkt bereits geprüft und verneint worden.

Relevanter als der fehlende Claim ist der Sicherheitshinweis: Ab 800 mg EGCG täglich aus Nahrungsergänzungsmitteln fand die EFSA Hinweise auf Leberschäden. Für aufgebrühten Tee gilt diese Warnung nicht — dafür müsste man acht bis sechzehn Tassen am Tag trinken. Wer Catechine will, ohne das Leberrisiko einzugehen, fährt mit zwei bis drei Tassen Tee statt mit hochdosiertem Extrakt besser.

Chrom — ein zugelassener Claim, aber nicht zum Abnehmen

Chrom trägt zwei zugelassene Angaben: „Chrom trägt zu einem normalen Stoffwechsel von Makronährstoffen bei” und „Chrom trägt zur Aufrechterhaltung eines normalen Blutzuckerspiegels bei”. Eine Angabe zu Gewichtsverlust gehört ausdrücklich nicht dazu. Die EFSA hat 2014 zudem die Bedarfsableitung für Chrom eingestellt, weil bei gesunden Menschen mit normaler Ernährung nie ein behebbarer Mangel nachgewiesen wurde.

Chrom wird trotzdem häufig Abnehmpräparaten beigemischt — etwa dem oben genannten Glucomannan-Präparat, das laut Produktseite 80 µg Chrompicolinat enthält, deutlich über dem BfR-Höchstmengenvorschlag von 60 µg zusätzlich zur Nahrung. Ein Schaden ist daraus nicht abzuleiten, ein zusätzlicher Nutzen fürs Abnehmen aber auch nicht. Chrompicolinat-Kapseln stehen als eigenständiges Präparat in der Datenbank.

Die Kurzfassung

StoffZugelassene Angabe zum Abnehmen?Was stattdessen belegt ist
GlucomannanJa, ab 3 g/Tag mit kalorienarmer ErnährungSättigungsgel, zusätzlich Cholesterin-Claim ab 4 g
L-CarnitinNein, ausdrücklich abgelehntKein Fettstoffwechsel-, Ausdauer- oder Regenerationsclaim zugelassen
Grüner TeeNein, ebenfalls abgelehnt bzw. „on hold”Leberwarnung ab ca. 800 mg EGCG/Tag aus Extrakten
ChromNein, nur Blutzucker und MakronährstoffwechselKein Bedarf mehr abgeleitet (EFSA 2014)

Unter den vier verglichenen Stoffen trägt allein Glucomannan eine zugelassene Angabe zum Gewichtsverlust — und selbst diese gilt nur zusätzlich zu einer kalorienarmen Ernährung, nicht als Ersatz dafür. Bei den übrigen drei ist die Werbung mit dem Abnehmeffekt entweder rechtlich unzulässig (L-Carnitin, Grüner Tee) oder schlicht nicht das, wofür der Stoff zugelassen ist (Chrom). Wer ein Präparat aus diesem Bereich kauft, sollte zuerst auf der jeweiligen Wirkstoffseite nachsehen, welche Angabe dort tatsächlich zugelassen ist — nicht auf das Packungsversprechen vertrauen.

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