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Vitamine für Haut und Haare — was die Health Claims wirklich hergeben

Biotin, Zink, Kollagen, Silicium und MSM im Vergleich: Welche Vitamine für Haut und Haare eine zugelassene Angabe tragen — und welche Claims die EFSA ausdrücklich abgelehnt hat.

19. September 2026 · Redaktion Vernatura

Vitamine für Haut und Haare sind ein eigenes Produktregal — Fruchtgummis, Pulver, Kapseln, fast immer mit demselben Bildversprechen: volles Haar, glatte Haut, feste Nägel. Was davon eine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe trägt und was die EFSA bereits geprüft und zurückgewiesen hat, unterscheidet sich von Stoff zu Stoff erheblich.

Vitamine für Haut und Haare — fünf Stoffe, drei rechtliche Kategorien

Health Claims in der EU sind entweder zugelassen (mit genauer Bedingung), abgelehnt oder gar nicht erst beantragt worden. Bei den fünf Stoffen, die in diesem Regal am häufigsten auftauchen, liegen alle drei Fälle vor: Biotin und Zink mit zugelassenen Angaben, Silicium ausdrücklich abgelehnt, Kollagen und MSM ohne jede zugelassene Angabe.

Biotin — zugelassen, aber nur für „normale“ Haare

Biotin trägt die Angabe „Biotin trägt zur Erhaltung normaler Haare bei” und ebenso zur Erhaltung normaler Haut — zugelassen ab 7,5 µg je Portion. Entscheidend ist die Formulierung: Sie beschreibt den Erhalt eines normalen Zustands, nicht ein Mehr an Haardichte bei ohnehin ausreichender Versorgung. Ein echter Biotinmangel ist in Deutschland selten, weil Darmbakterien einen Teil selbst bilden.

Praktisch relevant ist eher die Kehrseite: Hochdosiertes Biotin — 5.000 oder 10.000 µg sind im Handel üblich — verfälscht Laborwerte, bis hin zu einem falsch niedrigen Troponin-Wert bei Herzinfarkt-Verdacht. Das BfArM warnt deshalb ausdrücklich, Biotin-Präparate vor Blutabnahmen abzusetzen. Ein Beispiel für ein Präparat mit dieser hohen Dosierung sind die Gummies Biotin Komplex mit 5.000 µg je Tagesdosis; niedriger dosiert sind die Biotin-Komplex-Tabletten und die Biotin-Kapseln.

Zink — die längste Claim-Liste der fünf Stoffe

Zink trägt gleich zwei einschlägige Angaben: „Zink trägt zur Erhaltung normaler Haut bei” und „Zink trägt zur Erhaltung normaler Haare und Nägel bei”, beide ab 1,5 mg je Portion zugelassen. Ein Zinkmangel zeigt sich unter anderem an trockener, schuppiger Haut, Ekzemen, Haarausfall und weißen Flecken auf den Nägeln.

Die Grenze liegt bei der Dauerdosis: Der BfR-Höchstmengenvorschlag nennt 6,5 mg zusätzlich zur Nahrung, die EFSA-Obergrenze der Gesamtzufuhr liegt bei 25 mg. Dauerhaft darüber steigt das Risiko für einen Kupfermangel. Die Zink-Bisglycinat-Kapseln sind mit 25 mg elementarem Zink an dieser Obergrenze dosiert und laut Produktseite eher kein Dauerpräparat; die Zink-Bisglycinat-Tabletten stehen als weitere Verbindung zur Wahl.

Kollagen — keine zugelassene Angabe, egal was auf der Packung steht

Für Kollagen ist in der EU keine gesundheitsbezogene Angabe zu Haut, Haaren oder Gelenken zugelassen. Werbung in diese Richtung ist damit rechtlich unzulässig. Der Grund liegt in der Verdauung: Kollagen ist ein Eiweiß und wird im Darm wie jedes andere Eiweiß in Aminosäuren und Peptide zerlegt — es „wandert” nicht als Kollagen in die Haut.

Studien zu Hautfeuchtigkeit und Faltentiefe zeigen teils positive Ergebnisse, sind aber laut Kollagen-Seite überwiegend klein, kurz und herstellerfinanziert (Evidenzstufe 2 von 5). Häufig ist Kollagen deshalb mit Vitamin C kombiniert — das trägt die zugelassene Angabe „trägt zu einer normalen Kollagenbildung für eine normale Funktion der Haut bei” und macht den rechtlich tragfähigen Teil des Versprechens aus, nicht das Kollagen selbst. Das Kollagen plus Hydrolysat Pulver kombiniert 4 g Kollagenpeptide mit Vitamin C, Hyaluronsäure und Zink; das Beauty-Kollagen-Pulver steht als weiteres Beispiel in der Produktdatenbank.

Silicium — die Angabe, die die EFSA bereits abgelehnt hat

Silicium ist der klarste Fall: Die EFSA hat Anträge zu Haut, Haaren, Nägeln, Bindegewebe und Knochen geprüft und abgelehnt. Es gibt für Silicium keine einzige zugelassene Angabe — Werbung mit „für schöne Haut und feste Nägel” ist damit ausdrücklich zurückgewiesen, obwohl sie laut Silicium-Seite der meistgenutzte Verkaufstext dieser Produktgruppe bleibt.

Hinzu kommt ein Aufnahmeproblem: Der Darm nimmt Silicium nur als gelöste Orthokieselsäure auf, Kieselerde dagegen ist schwer lösliches Siliciumdioxid. Die Bio-Silicium-Kapseln aus Bambus liefern laut Produktseite 300 mg Silicium aus Bambusextrakt und werben ausdrücklich mit der Erhaltung von Haut, Haaren, Nägeln und Bindegewebe — also genau den Angaben, die abgelehnt wurden.

MSM — ebenfalls ohne zugelassene Angabe

MSM hat wie Kollagen keine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe; laut MSM-Seite sind Aussagen zu Gelenken, Entzündungen und Haut damit unzulässig. Die vorhandenen Studien betreffen vor allem Kniearthrose und Muskelkater, nicht Haut oder Haare (Evidenzstufe 2 von 5). Für dieses Thema liefert MSM also in erster Linie ein weiteres Beispiel dafür, dass ein Stoff im selben Regal stehen kann, ohne dass eine Haut- oder Haar-Aussage dafür zulässig wäre.

Die Kurzfassung

StoffZugelassene Angabe zu Haut/Haaren?Rechtlicher Status
BiotinJa, „Erhaltung normaler Haare“ und „normaler Haut“Zugelassen ab 7,5 µg je Portion
ZinkJa, „Erhaltung normaler Haut“ und „normaler Haare und Nägel“Zugelassen ab 1,5 mg je Portion
KollagenNeinKeine Angabe zugelassen
SiliciumNeinAusdrücklich abgelehnt
MSMNeinKeine Angabe zugelassen

Von den fünf Stoffen, die im Regal „Beauty” am häufigsten nebeneinanderstehen, tragen nur Biotin und Zink eine zugelassene Angabe zu Haut oder Haaren — und auch die beschreibt lediglich den Erhalt eines normalen Zustands, nicht ein Mehr über die normale Versorgung hinaus. Wer Haarausfall oder brüchige Nägel hat, findet die Ursache laut den Wirkstoffseiten der hier verglichenen Stoffe häufiger bei Eisenmangel, Schilddrüsenstörungen oder Hormonveränderungen als bei einem Mangel an Kollagen, Silicium oder MSM. Welche Angabe ein Präparat tatsächlich tragen darf, steht am zuverlässigsten auf der jeweiligen Wirkstoffseite — nicht auf der Verpackung.

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