- Referenzmenge (NRV)
- 40 µg
- Empfohlene Zufuhr
- Die EFSA leitet seit 2014 keinen Bedarfswert mehr ab, weil ein Mangel beim gesunden Menschen nie zweifelsfrei gezeigt wurde. D-A-CH gibt einen Schätzwert von 30–100 µg am Tag an.
- Übliche Dosis im Präparat
- 40–200 µg am Tag
- Höchstmenge
- 60 µg am Tag zusätzlich zur Nahrung
- BfR-Höchstmengenvorschlag für Chrom(III) in Nahrungsergänzungsmitteln
- Nur dreiwertiges Chrom(III) ist als Nährstoff zugelassen. Das sechswertige Chrom(VI) aus der Industrie ist ein Krebserreger und hat mit dem Nährstoff nichts zu tun.
- Einnahme
- Zu einer Mahlzeit
- Vitamin C verbessert die Aufnahme, Calcium und Zink in hoher Dosis verschlechtern sie. Phytat aus Vollkorn hemmt ebenfalls.
- Laborwert
- Chrom im Vollblut
- 0,1–2,1 µg/l — für die Beurteilung der Versorgung praktisch unbrauchbar, weil der Blutwert den Gewebebestand nicht abbildet