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Recht 6 Min. Lesezeit

Natürlich, pflanzlich, ohne Zusatzstoffe — was diese Werbewörter bei Nahrungsergänzung rechtlich heißen

„Natürlich“, „pflanzlich“ und „ohne Zusatzstoffe“ klingen nach Prüfsiegel. Was die EU-Verordnungen dazu tatsächlich regeln und was nicht.

27. Oktober 2026 · Redaktion Vernatura

Wer nach pflanzlichen Nahrungsergänzungsmitteln sucht, stößt auf drei Wörter, die auf fast jeder Packung stehen: „natürlich“, „pflanzlich“, „ohne Zusatzstoffe“. Sie wirken wie ein Gütezeichen. Die Frage ist, ob hinter ihnen eine Prüfung steht oder nur ein Gefühl.

Die kurze Antwort für alle drei: Sie sagen etwas über die Herkunft oder die Rezeptur, nicht über Wirkung, Sicherheit oder eine amtliche Prüfung. Im Folgenden die Belege.

„Natürlich“ — im Gesetz fast nur ein Vorsatz

Die Health-Claims-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 regelt, welche nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben auf Lebensmitteln stehen dürfen. Das Wort „natürlich“ kommt in der geöffneten deutschen Fassung nur im Zusammenhang mit „natürlichen Mineralwässern“ und im Anhang zu den nährwertbezogenen Angaben vor. Dort heißt es: Erfüllt ein Lebensmittel von Natur aus die Bedingungen für eine nährwertbezogene Angabe, darf dieser Angabe „von Natur aus/natürlich“ vorangestellt werden.

Eine eigene Definition dafür, was ein „natürliches“ Nahrungsergänzungsmittel ist, enthält der Text nicht. Das Wort ist also kein geschützter Begriff mit festen Kriterien. Wofür es steht, bestimmt der Anbieter.

Hinzu kommt der allgemeine Grundsatz in Artikel 3 derselben Verordnung: Angaben dürfen „nicht falsch, mehrdeutig oder irreführend sein“. Ein Werbewort, das jeder anders versteht, bewegt sich genau dort.

„Pflanzlich“ — eine Herkunft, kein Status

Für „pflanzlich“ gilt Ähnliches: In der geöffneten Fassung der Verordnung kommt das Wort nicht vor. Es beschreibt, woher ein Stoff stammt. Es ersetzt keine Zulassung.

Entscheidend ist Artikel 10 Absatz 1: Gesundheitsbezogene Angaben sind verboten, sofern sie nicht den Anforderungen der Verordnung entsprechen, zugelassen und in die Liste der zugelassenen Angaben aufgenommen sind. Die Vorschrift unterscheidet nicht zwischen synthetischen und pflanzlichen Stoffen. Ein pflanzlicher Stoff braucht für eine Wirkaussage dieselbe Zulassung wie ein Mineralstoff.

Dass bei Pflanzenstoffen dieser Weg praktisch blockiert ist, erklärt der Beitrag Seit 2010 in der Warteschleife. Auf den Wirkstoffseiten steht entsprechend bei Curcumin, Ashwagandha und Grünem Tee der Status „ausstehend“: keine zugelassene Angabe. Bei Magnesium und Vitamin D3 ist er „zugelassen“. Der Unterschied liegt im Verfahren, nicht darin, ob der Stoff aus einer Pflanze stammt.

Auch „pflanzlich“ heißt nicht „harmlos“. Auf der Curcumin-Seite ist dokumentiert, dass das BfR Produkte geprüft und einen Wert als deutlich überschritten bewertet hat — bei einem Stoff, der ausschließlich aus einer Pflanze gewonnen wird.

„Ohne Zusatzstoffe“ — ein Wort mit enger Definition

Hier lohnt der Blick in die Zusatzstoff-Verordnung (EG) Nr. 1333/2008. Sie definiert einen Lebensmittelzusatzstoff als Stoff, der in der Regel weder selbst als Lebensmittel verzehrt noch als charakteristische Lebensmittelzutat verwendet wird und einem Lebensmittel „aus technologischen Gründen“ bei Herstellung, Verarbeitung, Zubereitung, Behandlung, Verpackung, Beförderung oder Lagerung zugesetzt wird.

Daraus folgen zwei Dinge:

  • Der Zweck entscheidet. Ob etwas rechtlich ein Zusatzstoff ist, hängt davon ab, wozu es im Produkt steckt, nicht davon, wie die Packung es nennt.
  • Nährstoffe sind etwas anderes. Nach Artikel 2 gilt die Verordnung für Stoffe, die einem Lebensmittel zu Ernährungszwecken zugefügt werden, nur dann, wenn sie als Zusatzstoffe verwendet werden. Ein zu Ernährungszwecken zugesetzter Stoff fällt also nicht schon deshalb unter die Zusatzstoff-Regeln, weil er zugesetzt ist.

Die Formulierung „ohne Zusatzstoffe“ selbst kommt in der Verordnung nicht vor. Was sie im Einzelfall verspricht, lässt sich nur an der Zutatenliste prüfen. Wie das geht und warum eine kurze Liste nicht automatisch eine gute ist, steht im Beitrag Das Etikett lesen.

Was bleibt

  • natürlich — sagt: Herkunft nach Anbieterverständnis, kein definierter Begriff; sagt nicht: geprüft, wirksam, sicher.
  • pflanzlich — sagt: Der Stoff stammt aus einer Pflanze; sagt nicht: zugelassene Angabe, Unbedenklichkeit.
  • ohne Zusatzstoffe — sagt: keine Stoffe, die aus technologischen Gründen zugesetzt sind; sagt nicht: gute Qualität, sinnvolle Dosis.

Nützlicher als die drei Wörter sind die Angaben, die sich überprüfen lassen: die Menge des eigentlichen Stoffs je Tagesdosis, die Zutatenliste und der Rechtsstatus des Stoffs. Der steht auf jeder Wirkstoffseite dieser Datenbank — ohne dass ein Werbewort dafür bürgen müsste.

Quellen

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