Auf vielen Packungen steht „Lactobacillus“ und darunter eine große Zahl. Das ist ungefähr so
aussagekräftig wie „Hund“ auf einem Tierheimschild. Wirksamkeit ist bei Probiotika
stammspezifisch: Untersucht und belegt sind einzelne Stämme, erkennbar an der dreiteiligen
Bezeichnung aus Gattung, Art und Stammkürzel — etwa Lacticaseibacillus rhamnosus GG oder
Saccharomyces boulardii CNCM I-745.
Fehlt das Stammkürzel, lässt sich zu keiner Studie ein Bezug herstellen. Das ist das erste, was
man beim Vergleich zweier Präparate nachsieht.
Probiotika Wirkung — was belegt ist und was nicht
Am ordentlichsten untersucht ist die Vorbeugung von Antibiotika-assoziiertem Durchfall;
Cochrane-Auswertungen finden dafür einen Effekt bei bestimmten Stämmen. Ebenfalls Hinweise gibt
es bei akutem Infektdurchfall bei Kindern und in Teilen beim Reizdarmsyndrom.
Deutlich dünner ist die Lage überall dort, wo Probiotika als Rundum-Lösung beworben werden: für
Immunsystem, Stimmung, Gewicht oder Haut. Die EFSA hat sämtliche beantragten Angaben abgelehnt.
Probiotika Nebenwirkungen — Risiken bei geschwächtem Immunsystem
Bei stark geschwächtem Immunsystem, zentralem Venenkatheter oder nach Organtransplantation sind
Einzelfälle von Infektionen durch die zugeführten Keime beschrieben — hier vorher ärztlich
abklären. Antibiotika töten auch die zugeführten Keime, weshalb ein zeitlicher Abstand zur
Einnahme sinnvoll ist. Bei stark unterdrücktem Immunsystem durch Immunsuppressiva besteht
zusätzlich ein geringes Infektionsrisiko durch die Keime selbst.
Das Wortverbot
Eine Kuriosität des deutschen Lebensmittelrechts: Das Wort „probiotisch“ gilt hierzulande selbst
als gesundheitsbezogene Angabe und ist damit unzulässig, solange kein Claim zugelassen ist.
Deshalb heißt es auf den Packungen „mit lebenden Kulturen“ oder schlicht „Bakterienkulturen“.