Omega-3 Wirkung — was die sechs zugelassenen Angaben abdecken
Nach der europäischen Liste zulässiger gesundheitsbezogener Angaben (Verordnung (EU) Nr. 432/2012)
tragen EPA und DHA bei einer Zufuhr von 250 mg am Tag zu einer normalen Herzfunktion bei. Dieselbe
Menge DHA trägt zur Erhaltung normaler Gehirnfunktion und normaler Sehkraft bei. Bei 3 g EPA und
DHA am Tag kommt die Angabe zur Aufrechterhaltung eines normalen Blutdrucks hinzu — mit dem
ausdrücklichen Zusatz, dass diese Angabe Verbraucher nicht zu einer Zufuhr über 5 g verleiten darf.
Ab 2 g EPA und DHA gilt die Angabe zu normalen Triglyzeridwerten, ab 2 g ALA die Angabe zu einem
normalen Cholesterinspiegel. Alle sechs Formulierungen beschreiben einen Beitrag zu normalen
Körperfunktionen bei der genannten Zufuhrmenge, keine Wirkung gegen bereits bestehende Beschwerden.
Beworben wird Omega-3 darüber hinaus häufig pauschal für „die Herzgesundheit“ oder „das
Herz-Kreislauf-System“, ohne die im Claim genannte Tagesmenge oder Bedingung zu nennen. Eine
solche allgemeine Formulierung — oder ein Rückschluss auf harte Endpunkte wie einen selteneren
Herzinfarkt — geht über die zugelassene Angabe zur normalen Herzfunktion hinaus und ist von der
Unionsliste nicht gedeckt.
EPA, DHA und ALA — drei Fettsäuren, ein Etikett
Auf Packungen steht meist nur „Omega-3“. Dahinter stecken drei Stoffe mit sehr
unterschiedlichem Nutzen. ALA stammt aus Lein, Raps und Walnuss und ist die einzige der
drei, die der Körper zwingend über die Nahrung braucht. Die eigentliche Arbeit im Körper leisten
aber EPA und DHA — und die Umwandlung von ALA in diese beiden Formen läuft beim Menschen
außerordentlich schlecht: je nach Studie zwischen 0,5 und 8 Prozent für EPA, für DHA meist unter
einem Prozent.
Praktisch bedeutet das: Ein Esslöffel Leinöl am Tag ist eine gute Sache, ersetzt aber kein
Fisch- oder Algenöl. Wer die zugelassenen Angaben zu Herz, Gehirn und Sehkraft für sich nutzen
will, braucht EPA und DHA direkt.
Omega-3-Dosierung — der wichtigste Blick auf dem Etikett
Nicht die Kapselgröße zählt, sondern der Gehalt an EPA und DHA je Tagesdosis. Ein Präparat mit
„1000 mg Fischöl“ kann 300 mg EPA/DHA enthalten oder 700 mg — der Rest sind andere Fettsäuren.
Für die Angabe zur Herzfunktion sind 250 mg am Tag nötig, für Triglyzeride 2 g. Zwischen diesen
Zahlen liegt ein Faktor acht, und entsprechend weit liegen die Packungspreise auseinander, wenn
man sie auf die wirksame Menge umrechnet.
Omega-3-Qualität — Ranzigkeit ist das unterschätzte Problem
Mehrfach ungesättigte Fettsäuren oxidieren leicht. Untersuchungen von Fischölpräparaten am Markt
finden regelmäßig Chargen mit Peroxidwerten über den Grenzwerten der Pharmakopöe. Erkennbar ist
das am Geruch beim Öffnen und am Aufstoßen nach der Einnahme. Achte auf einen ausgewiesenen
TOTOX-Wert (unter 26 gilt als gut), auf Vitamin E als Oxidationsschutz und darauf, angebrochene
Flaschen kühl und dunkel zu lagern.
Für Veganer ist Algenöl kein Kompromiss, sondern die ursprüngliche Quelle: Fische bilden EPA und
DHA nicht selbst, sie nehmen sie über Mikroalgen auf.
Omega-3 Nebenwirkungen — vom Aufstoßen bis zum Blutungsrisiko
Aufstoßen mit Fischgeschmack ist die am häufigsten berichtete Nebenwirkung von Fischölpräparaten —
lästig, aber harmlos, und wie oben beschrieben umso ausgeprägter, je stärker das Öl bereits
oxidiert ist. Bei höheren Tagesmengen werden leichte Magen-Darm-Beschwerden wie Völlegefühl
oder weicherer Stuhlgang häufiger berichtet, wie Fachinformationen von Omega-3-Arzneimitteln
dokumentieren.
Zur Blutgerinnung kommt dieselbe EFSA-Bewertung (EFSA Journal 10(7):2815, 2012) zu einem
entwarnenden Ergebnis: Mangels ausreichender Daten ließ sich keine tolerierbare Gesamtzufuhrmenge
ableiten, doch bei langfristig bis zu 5 g EPA und DHA täglich fand sich bei gesunden Personen kein
erhöhtes Risiko für spontane Blutungen oder Blutungskomplikationen; Veränderungen von Blutungszeit
und Plättchenaggregation galten in den ausgewerteten Studien nicht als unerwünschter Effekt. Eine
eigene, arzneimittelrechtliche Vorsicht gilt dennoch: Die Fachinformation des verschreibungspflichtigen
Omega-3-Präparats Omacor® nennt bei der zugelassenen Tageshöchstdosis von 4 Kapseln eine moderate
Verlängerung der Blutungszeit und verlangt bei gleichzeitiger Einnahme von Antikoagulanzien wie
Warfarin oder Phenprocoumon (Marcumar) eine ärztliche Überwachung; dieselbe Fachinformation nennt
erhöhtes Blutungsrisiko auch bei schweren Verletzungen oder chirurgischen Eingriffen als zu
beachtenden Punkt. Wer Gerinnungshemmer wie Marcumar, ASS oder DOAK einnimmt (siehe
Wechselwirkungen unten) oder eine Operation plant, sollte eine höher dosierte Omega-3-Ergänzung
deshalb ärztlich abstimmen.